Kostenübernahme der Ernährungsberatung – das zahlen die Krankenkassen

Viele Menschen können von einer persönlichen Ernährungsberatung profitieren. Allerdings weiß ein Großteil der Kunden nicht, ob die Kosten für eine medizinische Ernährungsberatung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und wie hoch der zu zahlende Eigenanteil ist.

Die Höhe der Erstattungen schwankt von Kasse zu Kasse stark. Hinzu kommen verschiedene Zuschüsse für präventive bzw kurative Beratungen. Da wünscht man sich etwas Durchsicht im Paragraphen-Dschungel der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Finden Sie heraus, in welcher Höhe eine professionelle Ernährungsberatung von ihrer Krankenkasse abgedeckt wird.

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherungen

  • Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen eine zertifizierte Ernährungsberatungen mit 30-100% der Kosten.
  • In den meisten Fällen werden 80-85% der Kosten für Personen über 18 Jahre übernommen, allerdings nur bis zum Maximalbetrag der jeweiligen GKV
  • Bei Personen, die von Zuzahlungen befreit oder unter 18 Jahre alt sind, können bis zu 100% der Kosten übernommen werden, auch hier nur bis zum Maximalbetrag der GKV
  • Alle Kosten, die über den Maximalbetrag hinausgehen oder von den Richtlinien der GKV ausgeschlossen sind, muss der Patient selbst tragen (Eigenanteil).
  • WICHTIG: Vor der ersten Sitzung reichen Sie eine „Verordnung für Ernährungsberatung“ sowie einen Kostenvoranschlag bei ihrer Krankenkasse ein.

Eine Übersicht zu den größten GKVs in Deutschland:

Krankenkasse Zuschuss auf  Erstberatung Zuschüsse für Folgeberatungen Maximaler Betrag
Techniker Krankenkasse bis zu 45 € bis zu 30 € 165 €
Barmer max 75€ für Präventionskurse 75€ pro Kurs
DAK-Gesundheit max 75€ für Präventionskurse 75€ pro Kurs
AOK (Bayern) ‎bis zu 3 präventive Beratungen pro Jahr

Quellen: TK, Barmer, DAK, AOK Bayern

Ein kleines Beispiel: Eine Sitzung bei der Ernährungsberaterin kostet durchschnittlich um die 60 €.  Der Patient muss den gesamten Betrag für bis zu fünf Sitzungen vorstrecken. Also muss er für 300 € in Vorkasse gehen, allerdings erst nachdem er bei seiner Krankenkasse einen Kostenvoranschlag sowie eine Notwendigkeitsbescheinigung eingereicht hat. Einige Wochen nach der letzten Sitzung erhält er von seiner Kasse, z. B. der Barmer, schließlich 160 € zurück. In diesem Fall beträgt der Eigenanteil 140€.

Voraussetzungen für Zuschüsse von der gesetzlichen Krankenkasse

Für die Kostenübernahme für eine Ernährungsberatung durch die gesetzliche Krankenkasse ist ein bestimmter Paragraph im Sozialgesetzbuch verantwortlich. Der Paragraph 43 des SGB V erlaubt den GKVs nämlich Leistungen, die den Zustand chronisch kranker Patienten verbessern. Diese rehabilitierenden bzw fördernden Maßnahmen umfassen eben auch gesunde Ernährung.

Das Schlüsselwort in diesem Fall ist „Notwendigkeit“. Liegt bei der Erkrankung des Klienten ein medizinischer Grund vor, der durch die professionelle Ernährungsberatung bedient werden kann, dann wird die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernehmen.

Zu diesem Zweck verlangen die Krankenkassen eine so genannte Notwendigkeitsbescheinigung vom Arzt.  Am besten reichen Sie direkt einen Kostenvoranschlag der Ernährungsberaterin mit ein, da dieser zu einem späteren Zeitpunkt immer verlangt wird. In der Folge übernimmt die GKV zwischen 80 und 85 Prozent der Beratungskosten. Immer bis zu einem Maximalbetrag, der je nach gesetzlicher Kasse unterschiedlich ist.

Erkrankungen welche für die Kostenübernahme qualifiziert sind

Für Krankenkassen ist, wie oben geschrieben, die Notwendigkeit einer Ernährungsberatung extrem wichtig. Im Allgemeinen kommen vor allem Patienten in Frage, deren Erkrankung durch fehlerhafte Ernährung (mit)verursacht wurde und bei denen eine Umstellung des Ernährungsverhaltens den Gesundheitszustand fördern kann.

In erster Linie fallen die folgenden Erkrankungen ins Raster einer Ernährungsberatung, die durch die gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt werden:

  • Stoffwechselerkrankungen (u.a. Diabetes mellitus, Gicht, erhöhte Blutfette)
  • Erkrankungen der Verdauungsorgane (u.a. Nieren- und Lebererkrankungen)
  • Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien (u.a. Laktose-, Fruktose-, und Histaminintoleranz)
  • Glutenunverträglichkeit und Zöliakie
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (u.a. Bluthochdruck)
  • Mangel- und Fehlernährung (u.a. Adipositas)
  • Krebserkrankungen

Weitere Informationen zu den verschiedenen Krankheitsbildern, bei denen eine Ernährungsberatung helfen kann.

Inhalte und Ablauf einer bezuschussten Ernährungsberatung

Eine Ernährungsberatung muss verschiedene Bedingungen erfüllen, um in den Augen der Krankenkasse als professionell zu gelten. Den Leitfaden hierzu liefern nationale Vereine, wie der Verein für Ernährung und Diätetik (VFED) oder die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE). Bei diesen Institutionen können sich die Ernährungsberater und Patienten gleichwohl über den aktuellen Standard einer professionellen Ernährungstherapie informieren.

Wichtig: Beratungen werden häufig nur dann anerkannt und bezuschusst, wenn sie von zertifizierten Diätassistentinnen durchgeführt wurden. Ökotrophologen und Ernährungswissenschaftler müssen in den meisten Fällen ein Beraterzertifikat als Zusatzqualifikation vorweisen.

 

Ablauf und Inhalte einer professionellen Ernährungsberatung:

  • Anamnese: Bestandsaufnahme und Befragung des Patienten. Die Beraterin informiert sich über die persönlichen Essgewohnheiten, die Essenszeiten sowie die gegessen Mengen ihres Klienten. Zudem werden Beschwerdebilder und bestehende Erkrankungen überprüft.
  • Informationsübermittlung: Die Beraterin informiert den Patienten ausgiebig über die bedarfsgerechte Ernährung und gibt ihm praxisorientierte Hilfestellungen für den Alltag.
  • Umsetzung: Der Patient setzt das vermittelte Wissen in der Praxis um. Nach und nach wird die Ernährung umgestellt. Bei akuten Schwierigkeiten gibt die Beraterin Tipps und Lösungsansätze.
  • Auswertung und Folgetermine: Je nach Beschwerdebild werden Folgetermine vereinbart, um den aktuellen Zustand mit dem gewünschten Ziel des Patienten abzugleichen. Dieser Vorgang wird wiederholt bis Ernährungsumstellung zufriedenstellend umgesetzt werden konnte.
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